Nutzungsbedingungen
Stand: 2026-09-07
Das Event Soundpad ist ein kostenloses Werkzeug. Diese Bedingungen regeln, was Sie damit tun dürfen, wofür wir nicht haften und welche Rechte an den mitgelieferten Klängen bestehen. Mit der Nutzung der Anwendung erkennen Sie sie an.
1 · Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist formwandler interactive by Molchkragen Media GmbH, Erich-Ollenhauer-Str. 32c, 61440 Oberursel. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter dieser Adresse erreichbaren Anwendung einschließlich aller mitgelieferten Audiodateien, Grafiken und Texte.
2 · Gegenstand
Die Anwendung löst Signaltöne, Musikbetten und Ansagen für Veranstaltungen aus. Sie läuft vollständig im Browser. Es gibt keine Registrierung, kein Konto und keine Serververarbeitung Ihrer Inhalte — Setlists, importierte Sounds und Einstellungen bleiben lokal auf Ihrem Gerät. Details in der Datenschutzerklärung.
Es kommt kein Vertrag über eine Ware oder Dienstleistung zustande. Wir schulden keine bestimmte Funktion und keine bestimmte Beschaffenheit.
3 · Kostenlose Bereitstellung, keine Verfügbarkeitszusage
Die Nutzung ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Fortbestand besteht nicht. Wir dürfen die Anwendung jederzeit ändern, einschränken oder ohne Vorankündigung einstellen. Planen Sie für eine Veranstaltung keine Abhängigkeit von einer fremden Internetadresse ein: prüfen Sie die Anwendung vor dem Einsatz und richten Sie eine Rückfallebene ein.
4 · Erlaubte Nutzung
Sie dürfen die Anwendung für eigene Veranstaltungen einsetzen — privat wie beruflich, auch für Veranstaltungen, mit denen Sie Geld verdienen. Sie dürfen die mitgelieferten Klänge im Rahmen dieser Nutzung öffentlich hörbar machen, eigene Dateien importieren und Setlists exportieren.
5 · Nicht erlaubt
Die mitgelieferten Audiodateien sind Bestandteil dieses Werkzeugs, nicht ein Klangarchiv zur Mitnahme. Untersagt ist deshalb:
- das Herunterladen, Auslesen, Kopieren oder Abgreifen der mitgelieferten Audiodateien außerhalb der bestimmungsgemäßen Wiedergabe in der Anwendung — einschließlich des Abrufs einzelner Dateiadressen und des Auslesens aus dem Zwischenspeicher des Browsers;
- die Weitergabe, Weiterveräußerung oder öffentliche Bereitstellung der mitgelieferten Audiodateien als Datei, Paket, Sammlung oder Bestandteil eines anderen Angebots;
- automatisiertes Abrufen der Anwendung oder ihrer Bestandteile durch Skripte, Downloadprogramme, Spiegelungswerkzeuge oder vergleichbare Verfahren;
- das Umgehen technischer Schutzvorkehrungen sowie Maßnahmen, die den Betrieb beeinträchtigen — etwa Überlastversuche oder das Einbetten in fremde Seiten;
- der Einsatz für rechtswidrige Zwecke sowie jede Nutzung, die Dritte gefährdet, belästigt oder täuscht.
Wer eigene Klänge dauerhaft besitzen möchte, lädt sie bei den in den Lizenzen genannten Quellen selbst herunter. Die sind dort kostenlos zugänglich.
6 · Rechte an den mitgelieferten Klängen
Herkunft und Lizenz jeder mitgelieferten Datei sind unter Lizenzen offengelegt. Die Effektklänge stehen unter der Pixabay Content License, die Sprachansagen sind KI-synthetisiert. Sie erhalten das Recht, diese Klänge innerhalb dieser Anwendung wiederzugeben. Ein Recht zur Übernahme in eigene Produktionen, Produkte, Klangbibliotheken oder Weitergaben erhalten Sie damit nicht.
7 · Eigene Sounds
Für Dateien, die Sie selbst importieren, sind Sie verantwortlich. Prüfen Sie vorher, ob Sie die nötigen Rechte haben — ein Download von einer Videoplattform ist keine Lizenz. Ihre Dateien verlassen Ihr Gerät nicht; wir können sie weder sehen noch prüfen.
8 · Kein Alarmierungssystem
Diese Anwendung ist keine zertifizierte Sprachalarmanlage (SAA nach DIN 14675, DIN VDE 0833-4, EN 54-16). Die enthaltene Evakuierungsansage und die Zivilschutzsirene liegen hinter einer mehrstufigen Freigabe, sind aber ausschließlich als Unterstützung einer menschlichen Entscheidung gedacht und ersetzen keine geprüfte Alarmierungstechnik.
Ein Fehlgriff ist nicht zurücknehmbar: eine Sirene oder eine Evakuierungsansage kann in einem gefüllten Saal Panik auslösen. Der Einsatz ist vorab mit dem Sicherheitskonzept der Veranstaltungsstätte und den Brandschutzverantwortlichen abzustimmen. Verantwortlich für die Auslösung ist allein die Person, die sie vornimmt.
9 · Musiknutzung und GEMA
Die Lizenz der mitgelieferten Musikbetten regelt das Urheberrecht an der Aufnahme, nicht die Anmeldung Ihrer Veranstaltung. Wer Musik über eine Beschallungsanlage öffentlich wiedergibt, meldet die Veranstaltung wie bei jeder anderen Musiknutzung an; für Repertoire außerhalb der GEMA lässt sich eine Freistellung beantragen. Das ist Sache der Veranstalter:innen.
10 · Haftung
Die Anwendung wird ohne Gewähr und unentgeltlich bereitgestellt. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Nicht ersetzt werden insbesondere Schäden aus dem Ausfall der Anwendung während einer Veranstaltung, aus fehlerhafter oder verspäteter Wiedergabe und aus dem Auslösen eines falschen Klangs. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
11 · Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa geänderte Rechtslage oder geänderter Funktionsumfang. Es gilt die Fassung, die beim Aufruf der Anwendung auf dieser Seite steht; das Datum oben weist sie aus.
12 · Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
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